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09.04.2020 Kategorie: Pfarrverband

Alleine in der Kirche ...

Neue Regelung für die Öffnung der Kirchen zum stillen Gebet

Nachdem wir an unseren Kirchen kleine Gedenkplätze eingerichtet haben, an denen man individuell und unter Beachtung erforderlicher Mindestabstände zu anderen Personen innehalten kann, beten, eventuell eine Kerze anzünden oder auch die Texte der täglichen Impulse oder letzten Predigt mitnehmen kann, wurde nunmehr das Verbot die Kirchen zu öffnen, gelockert - allerdings unter nachvollziehbaren strengen Auflagen, die es einzuhalten gilt.

Nach wie vor dürfen keine Gottesdienste, Andachten oder Gebetstreffen in den Kirchen stattfinden.
Die Landeskirche in Braunschweig hat folgende Empfehlungen ausgegeben: Der Zugang in die Kirche soll nur unter Aufsicht geschehen und die Abstandsregelung müsse sowohl in der Kirche als auch draußen bei den Wartenden eingehalten werden. 

Screenshot Titelseite der Wolfenbütteler Zeitung vom 9. April 2020

Beitrag von Kirche.Wir