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Wahlgrab:

Wahlgrab:

werden auf all unseren Friedhöfen angeboten

Entscheidet man sich für ein Wahlgrab, so kann man die Lage und die Größe des Grabs im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten selbst auswählen. Das Wahlgrab kann ein- oder mehrstellig sein. Es bietet sich somit insbesondere für Personen an, die später neben ihren Angehörigen bestattet werden wollen.

Die Ruhezeit für ein Wahlgrab liegt auf unseren Friedhöfen zwischen 25 und 30 Jahren. In der Regel ist es möglich, die Frist für das Wahlgrab nach Ablauf der Ruhezeit zu verlängern.

Wahlgräber werden sowohl für Särge als auch für Urnen angeboten.